Leasing scheint zwar ein relativ direkter Prozess zu sein, jedoch kann die Bilanzierung und steuerliche Behandlung von Leasingverhältnissen stark variieren, je nachdem, ob ein Leasingverhältnis als Kapital oder als betriebsmäßig angesehen wird. Dieser Artikel wird Ihnen helfen, die Unterschiede und die Auswirkungen der Klassifizierung Ihres Leasingverhältnisses als ein Finanzierungsleasing gegenüber einem Operating-Leasingverhältnis zu verstehen.
Ein Leasingverhältnis wird als Capital Lease eingestuft, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Ein Leasing, der die Kriterien für ein Capital Lease nicht erfüllt, wird automatisch als Operating Lease betrachtet. Diese Leasingverhältnisse werden ähnlich wie die Vermietung behandelt, wenn ein Aufwand erfasst wird, wenn Leasingzahlungen geleistet werden und kein Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit in der Bilanz des Unternehmens verbucht wird.
In steuerlicher Hinsicht ist die Behandlung ähnlich, wobei die Leasingzahlungen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden und die Gesamtsteuerbelastung verringert wird.
Die meisten Leasingverhältnisse sind aufgrund ihrer zugrunde liegenden Bedingungen als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren. Einige Unternehmen ziehen es auch vor, Operating-Leasingverhältnisse zu verwenden, da die Zahlungen in voller Höhe als Aufwand erfasst werden und die Auswirkungen auf die Rechnungslegung viel einfacher sind. Der Leasingnehmer ist auch vor dem Halten von Vermögenswerten über einen längeren Zeitraum geschützt (da die Leasingverhältnisse kürzer sind und der Vermögenswert nach Fertigstellung nicht übertragen wird) und veraltete Vermögenswerte bestehen. Viele Unternehmen vermieten Vermögenswerte, die häufig ausgetauscht werden müssen und in kurzer Zeit technologisch veraltet sind.
Beide Leasingverträge bieten Vorteile und Vorteile, und je nach Art der Vermögenswerte kann ein Unternehmen vom Halten von Kapital oder von Operating-Leasingverhältnissen profitieren. Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass Operating-Leasingverträge für Rechnungslegungszwecke aussterben können, da sowohl die US-amerikanischen als auch die internationalen Rechnungslegungsbehörden alle Leasingverträge als Kapital in der Natur behandeln möchten.